Fast ohne mediale Beachtung behandelt das Eidgenössische Parlament eine Vorlage, die auf Stiftungen und Vereine einen grossen Einfluss hat – und nicht auf diese zugeschnitten ist.
Ausgangslage
Im Mai 2024 hat der Bundesrat seine ‘Botschaft zur Stärkung der Geldwäschereibekämpfung’ verabschiedet. Dagegen ist nichts einzuwenden, oder? Nein, aber sehr wohl gegen die Umsetzung: In Anlehnung an andere Staaten und auf internationalen Druck hin soll ein Transparenzregister eingeführt werden, in welchem ‘Gesellschaften und andere juristische Personen ihre wirtschaftlich Berechtigten eintragen müssen’. Wie genau? Und taugt das wirklich etwas? Schauen wir genauer hin:
Welche juristischen Personen betrifft das?
Gemäss Artikel 2 des Gesetzesentwurfs müssen sich die im Obligationenrecht definierten Gesellschaften AG, Kommandit-AG, GmbH, Genossenschaften eintragen sowie Investmentgesellschaften und Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen. Und – man lese und staune: die im Zivilgesetzbuch geregelten Stiftungen und Vereine, letztere aber nur dann, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind. Abs. 2 und 3 drehen sich um weitere Einheiten wie Trusts oder juristische Personen ausländischen Rechts.
Wem gehören Stiftungen und Vereine?
Stiftungen sind ein einem bestimmten Zweck gewidmetes juristisch selbständiges Vermögen, Vereine ein Zusammenschluss von Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Anders als bei einer AG oder einer GmbH gibt es niemanden, der oder die wegen einer Anteilsmehrheit faktisch die Gesellschaft beherrscht. Im Klartext: Stiftungen und Vereine haben keine wirtschaftlich Berechtigten, sie gehören sich selbst.
Das weiss der Gesetzgeber natürlich, deshalb ist in Artikel 4 Abs. 2 eine Ersatzregelung vorgesehen: ‚Subsidiär‘ soll die Präsidentin des Stiftungsrates oder der Präsident des Vereins eingetragen werden. Was für ein Blödsinn: als Präsidien übernehmen sie Verantwortung, werden damit aber noch lange nicht wirtschaftlich berechtigt!
Viel Bürokratie bei kleinem Effekt
Kritische Stimmen beanstanden schon länger, dass das Transparenzregister – gemessen an seinem Nutzen – einen unverhältnismässigen bürokratischen Aufwand mit sich bringe. Das mag sein. Persönlich finde ich diesen z.B. bei einer AG gerechtfertigt. Das Aktionariat und damit die Mehrheitsverhältnisse sind dort häufig intransparent. Deshalb heisst die AG in unseren anderen Landessprachen ja auch ‘Société anonyme’ resp. ‘Società anonima’.
Mehr Transparenz – bitte wo?
Stiftungen und Vereine haben keine wirtschaftlich Berechtigten, auch wenn man sie irgendwo einträgt. Zudem sind Stiftungen zwingend mit ihren Organen im Handelsregister eingetragen und legen ihrer Aufsichtsbehörde jährlich Rechenschaft ab über ihre Tätigkeiten. Vereine, die ins Transparenzregister eingetragen werden müssten, sind ebenfalls schon im Handelsregister ersichtlich.
Fazit:
Für sie ist das Register ein Rohrkrepierer ohne jeglichen Mehrwert. Im Gegenteil: es bringt einen nicht zu unterschätzenden Aufwand – den sie besser für ihre Projekte einsetzen sollten. Und Stiftungen und Vereine stellen ein geringes Risiko für Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung dar, das hat die #FATF (Financial Action Task Force) schon 2016 anerkannt.
Wie geht es weiter?
Der Ständerat als Erstrat hat im Dezember 2024 beschlossen, Stiftungen und Vereine aus der Vorlage rauszunehmen, wie es u.a. die Branchenverbände #SwissFoundations und #ProFonds verlangt hatten. Die Rechtskommission des Nationalrats kam im Februar 2025 zum gleichen Schluss, nimmt das Thema aber für seine April-Sitzung nochmals auf. Der Nationalrat entscheidet in der Sommersession 2025. Also, sehr geschätzte Mitglieder des Nationalrats: folgen Sie bitte der kleinen Kammer! Der gemeinnützige Sektor dankt es Ihnen.