Wichtige Weichenstellung für Stiftungen im Kanton Zürich

Dots

 

Die Initiative von SwissFoundations und zahlreichen Exponent:innen des Stiftungssektors zeigt Wirkung: der Kanton Zürich ergreift Massnahmen zur Stärkung des Stiftungsstandortes Zürich.

Dringend notwendig
Die im Vergleich zu anderen Kantonen sehr restriktive Praxis des Kantonalen Steueramtes im Hinblick auf die Anerkennung der Gemeinnützigkeit und Steuerbefreiung von Stiftungen hat in den letzten Jahren zu einem nur minimalen oder gar negativen Wachstum von Stiftungen mit Sitz im Kanton Zürich geführt. Und das im wirtschaftsstärksten und international bedeutsamen Kanton!

Paradigmenwechsel bei der Entschädigung von Stiftungsratsmitgliedern
Was in anderen Kantonen längst möglich war, gilt nun auch für Stiftungen mit Sitz im Kanton Zürich: dass Stiftungsratsmitglieder für ihre Tätigkeit angemessen entschädigt werden können. Stiftungen sind darauf angewiesen, dass versierte Menschen ihr Knowhow in die Stiftung einbringen, gerade in einem Umfeld, das immer anspruchsvoller wird. Dass sie ihren grossen Einsatz ehrenamtlich erbringen, ist nun nicht mehr Voraussetzung. Und wir sprechen hier nicht von Honoraren, wie sie in der Wirtschaft zum Teil gang und gäbe sind, sondern von einer angemessenen Entschädigung.

Unternehmerische Fördermodelle
Künftig müssen Förderstiftungen sich nicht mehr auf à fonds perdu-Beiträge und Darlehen für geförderte Projekte und Organisationen beschränken. Impact Investments (wirkungsorientierte Investitionen) sind künftig möglich: Stiftungen dürfen in Unternehmen, Organisationen oder Fonds investieren, die neben messbaren, positiven Wirkungen auf Umwelt oder Gesellschaft auch eine Rendite einbringen. Versteht sich von selbst, dass diese Rendite dann auch wieder gemeinnützig eingesetzt werden muss.

Tätigkeiten im Ausland
Neu werden gemeinnützige Tätigkeiten im Ausland nach dem gleichen Massstab wie Tätigkeiten im Inland gemessen, und das ist sehr erfreulich. Viele Stiftungen mussten bis anhin, auch wenn ihr Interesse eigentlich nur Projekten im Ausland galt, auch im Inland eine Fördertätigkeit ausweisen, obwohl dies für sie faktisch nicht mehr als eine Alibi-Übung war.

Koordinations- und Anlaufstelle:
Mit www.stiftungen-zuerich stellt der Kanton neu eine Plattform zur Verfügung, die an einem gemeinnützigen Engagement interessierten potentiellen Stifterinnen und Stiftern einen ersten Überblick und eine unentgeltliche Erstberatung anbietet. Erfreulich ist, dass diese Seite auch auf das noch zu wenig bekannte Modell einer Dachstiftung hinweist und dass dort auch die bei stiftung.ch domizilierte Kyria Stiftung aufgeführt wird.
Die angebotene Erstberatung wird in den meisten Fällen nicht genügen für die Gründung einer gut aufgestellten neuen Stiftung – dafür sind dann wir Fachleute wie bei www.stiftung.ch die richtige Anlaufstelle. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktnahme!

Artikel teilen:

Brigitt Kuettel

Brigitt Kuettel

Brigitt Küttel studierte Recht an der Universität Zürich und erlangte 1992 – nach Stationen auf der Jugendstaatsanwaltschaft St. Gallen und am Bezirksgericht Bülach – das Anwaltspatent. Als langjährige Beraterin für Stiftungsgründungen, -fusionen, Steuerbefreiung etc. sowie als Geschäftsführerin resp. Leiterin der Geschäftsstelle verschiedener Organisationen verfügt sie über eine Erfahrung von mehr als zwanzig Jahren. Durch zahlreiche ehrenamtliche Engagements in Stiftungen und Vereinen kennt sie auch die Sichtweise derer Organe à fond.

Bis 2012 engagierte sie sich in verschiedenen Funktionen für die Pfadibewegung Schweiz, deren Ehrenmitglied sie ist. Heute singt sie in ihrer Freizeit im international erfolgreichen (gospel)chor zug.

Weitere, spannende Beiträge:

Die Dachstiftung: ein Modell der Zukunft

Das Modell der Dachstiftung ist noch zu wenig bekannt. Es lohnt sich aber, sich damit auseinanderzusetzen, bietet der Anschluss an eine Dachstiftung doch zahlreiche Vorteile. gegenüber einer

Photo by Alexander Shatov on Unsplash

EasyGov

EasyGov. Sinnvoll? Ja. – Easy? Nicht nur.

Fragen zum Thema? Schreiben Sie uns!

Gerne hätte ich weitere Informationen zum Thema.
Dots

1 Kommentar zu „Wichtige Weichenstellung für Stiftungen im Kanton Zürich“

  1. Bravo Frau Regierungsrätin Carmen Walker-Späh und Danke an dich Brigitt Küttel und stiftung.ch, sowie alle anderen, die dafür gekämpft haben. Das wird den grössten Wirtschaftsstandort der Schweiz (endlich) auch für Stiftungen attraktiv machen. Und dank Dachstiftungen werden Stiftungsgründungen zusätzlich massiv erleichtert.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Stiftung.ch
Funkenmeer AG
Pfingstweidstrasse 10
8005 Zürich